- vernebeln
- ver|ne|beln 〈V. tr.; hat〉 einnebeln, mit künstl. Nebel einhüllen ● Tatsachen \vernebeln 〈fig.〉 verschleiern, der genauen Feststellung entziehen; jmdm. den Verstand \vernebeln 〈fig.; umg.〉 jmds. Urteils-, Aufnahmefähigkeit trüben
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ver|ne|beln <sw. V.; hat:1. mit Nebel, Dunst, Rauch, Qualm o. Ä. erfüllen, gänzlich einnebeln:Pioniere vernebeln ein Gelände;die rauchenden Schlote vernebeln große Gebiete;Ü der Alkohol hat ihnen die Köpfe, das Gehirn vernebelt (sie konnten nicht mehr klar denken).2. (Fachspr.) eine Flüssigkeit in feinster Verteilung versprühen:ein Pestizid v.wichtige Tatbestände, Einzelheiten v.* * *
ver|ne|beln <sw. V.; hat: 1. mit Nebel, Dunst, Rauch, Qualm o. Ä. erfüllen, gänzlich einnebeln: Pioniere vernebeln einen Geländeabschnitt; die rauchenden Schlote vernebeln große Gebiete; Ü der Alkohol hat ihnen die Köpfe, das Gehirn vernebelt (sie konnten nicht mehr klar denken). 2. (Fachspr.) eine Flüssigkeit in feinster Verteilung versprühen: ein Schädlingsbekämpfungsmittel v. 3. ↑verschleiern (2): wichtige Tatbestände, Einzelheiten v.; ... jene Grauzone medizinisch-juristischer Verantwortlichkeit, in der sich Schuld allzu leicht v. lässt (Spiegel 12, 1976, 49); Die wirklichen Zusammenhänge und Entscheidungsprozesse wurden vernebelt (W. Brandt, Begegnungen 579).
Universal-Lexikon. 2012.